Vergaberichtlinien StPrSt

Vergabebedingungen für den Titel „Staatsprämienstute“
Die Durchführung von Leistungsprüfungen und darauf aufbauenden Selektionsmaßnahmen sind für die Pferdezucht von grundlegender Bedeutung. Im Sinne der Förderung des Zuchtfortschritts können leistungsgeprüfte Zuchtstuten das Prädikat „Staatsprämienstute“ erhalten. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt. Die Eigentümerin oder der Eigentümer der Stute erhält eine besonders gestaltete Stallplakette.

Prämienstute

Vergaberichtlinie für den Titel „Staatsprämienstute“
Die Durchführung von Leistungsprüfungen und darauf aufbauenden Selektionsmaßnahmen sind für die Pferdezucht von grundlegender Bedeutung. Im Sinne der Förderung des Zuchtfortschritts können leistungsgeprüfte Zuchtstuten das Prädikat „Staatsprämienstute“ erhalten. Die Eigentümerin oder der Eigentümer der Stute erhält als Anerkennung dieser besonderen Leistung eine Stallplakette des zuständigen Ministeriums sowie eine Urkunde des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH).
Der Titel „Staatsprämienstute“ wird erst nach dem Erhalt der zugehörigen Urkunde wirksam.
Für die Vergabe der Auszeichnung „Staatsprämienstute“ müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. 

Die Eigentümerin (bzw. Besitzerin) oder der Eigentümer (bzw. Besitzer) der Stute muss Mitglied des Verbandes der Pony- und Pferdezüchter Hessen e.V. oder des Trakehner Verbandes (hier: mit Wohnsitz in Hessen) sein.
2.
Die Stute muss
2.1 in das höchstrangige Stutbuch des Verbandes der Pony- und Pferdezüchter Hessen e.V. oder des Trakehner Verbandes eingetragen sein und
2.2
bei der Eintragung in das Zuchtbuch mit mindestens der Durchschnittsnote 7,5 bewertet worden sein (Verband der Pony- und Pferdezüchter Hessen e.V.: drei- oder vierjährig, auf zentralen Eintragungsterminen der jeweiligen Rasse) sowie
2.3
im Alter von 4 bis 7 Jahren mindestens ein Fohlen geboren haben. Das Fohlen muss bei der betreffenden Züchtervereinigung registriert sein.
3.
Über die in Ziffer 1 und 2 aufgeführten allgemeinen Bedingungen hinaus müssen bei den einzelnen Rassen folgende Leistungsnachweise (Stations- oder Feldprüfungen bis zum Alter von 7 Jahren) vorliegen:
3.1 Ponyrassen
3.1.1. Mit einer Gesamtnote von mindestens 7,0 abgelegte Zuchtstutenprüfung (Stations- oder Feldprüfung) gemäß FN- Zuchtverbandsordnung in der jeweils gültigen Fassung oder
3.1.2 Turniersportprüfung oder alternative Prüfung gemäß FN- Zuchtverbandsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
3.1.3 Isländer Mit einer Gesamtnote von mindestens 7,9 (Viergänger) bzw. 8,0 (Fünfgänger) abgelegte gerittene FIZO- Prüfung nach den Bestimmungen der Föderation Europäischer Islandpferde Freunde in der jeweils gültigen Fassung.
3.2 Kaltblut Mit einer Gesamtnote von mindestens 7,0 abgelegte Eigenleistungsprüfung für Kaltblutpferde gemäß FN- Zuchtverbandsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
3.3 Trakehner
3.3.1 Mit einer Gesamtnote von mindestens 7,0 abgelegte Zuchtstutenprüfung (Stations- oder Feldprüfung) gemäß FN- Zuchtverbandsordnung in der jeweils gültigen Fassung oder
3.3.2 Turniersportprüfung gemäß FN- Zuchtverbandsordnung (3 Siege in Dressur- oder Springprüfungen der Klasse L oder 3 Platzierungen in Dressur- oder Springprüfungen der Kl. M oder S oder 3 Siege in Vielseitigkeitsprüfungen der Kl. A oder 1 Sieg in einer Vielseitigkeitsprüfung der Kl. L oder 1 Platzierung in einer Vielseitigkeitsprüfung der Kl. M oder S).
3.4 Sonstige Rassen
Mit einer Gesamtnote von mindestens 7,0 abgelegte Zuchtstutenprüfung (Stations- oder Feldprüfung) oder alternative Eigenleistungsprüfung gemäß FN- Zuchtverbandsordnung in der jeweils gültigen Fassung.
3.5 Es dürfen nur Stuten zur Prämierung vorgeschlagen werden, deren Fohlen ab Geburtsjahrgang 2015 nicht mittels Schenkelbrand gekennzeichnet sind.
Stuten ab dem Geburtsjahrgang 2015 dürfen nur zur Prämierung vorgeschlagen werden, wenn sie nicht mittels Schenkelbrand gekennzeichnet sind.
3.6 Die zur Prämierung vorgeschlagenen Stuten dürfen nicht gleichzeitig den Titel „Prämienstute“ des Verbandes der Pony- und Pferdezüchter Hessen e. V. erhalten.
Die Züchtervereinigungen teilen dem LLH in Kassel die infrage kommenden Stuten jeweils bis zum 30. November des Jahres mit und legen gleichzeitig die notwendigen Unterlagen vor. Die Eintragung der Staatsprämie durch den Verband in das VIT erfolgt nach der Übergabe der Urkunde. Der LLH prüft die Richtigkeit der Unterlagen, stellt die Urkunden aus und übersendet diese zusammen mit den entsprechenden Stallplaketten den Besitzerinnen bzw. Besitzern der Stuten bzw. übergibt die Stallplaketten bei zentralen Veranstaltungen. Sofern eine Vertreterin oder ein Vertreter des zuständigen Ministeriums anwesend ist, nimmt diese/dieser die Übergabe vor. Die Vergaberichtlinie wurde im Einvernehmen aller Beteiligten beschlossen und tritt nach Kenntnisnahme durch das zuständige Ministerium am 28.09.2026 in Kraft.
Kassel, 28.09.2026
gez. Anna Kaiser
(komm. Direktorin des LLH)