Aktualisiert am 16.04.2020 / Vorläufige Eintragung im Jahr 2020 auch ohne Nachweis der notwendigen Hengstleistungsprüfungen möglich

Warendorf (fn-press). Aufgrund des Ausfalls der Hengstleistungsprüfungen infolge der Coronavirus-Epidemie soll die vorläufige Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I im Jahr 2020 auch ohne die Nachweise der notwendigen Hengstleistungsprüfungen möglich sein. „Wir haben eine historisch noch nie dagewesene Situation. Da müssen wir auch einmal über unseren Schatten springen und großzügig sein“, sagte dazu Theo Leuchten, Vorsitzender des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

Sehr geehrte Damen und Herren,

trotz Corona-Pandemie ist es notwendig, unsere Pferde angemessen zu versorgen und zu bewegen. Die von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung ausgearbeiteten Handlungsempfehlungen finden zwar die Zustimmung des Bundeslandwirtschaftsministeriums, stellen aber keine Rechtsgrundlage dar, weil die Zuständigkeit bei den jeweiligen Bundesländern liegt.

MesstermineVerehrte Mitglieder, sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der aktuellen Coronavirus-Pandemie können wir zunächst bis 20. April 2020 keine Hoftermine anbieten. In dieser Zeit werden wir keine Höfe, Betriebe und Ställe anfahren. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.

Der Vorstand des VPPH

Bunt und vielseitig war es wieder auf der Frühjahrskörung des Pony- und Pferdezuchtverbandes Hessen. Insgesamt 27 Hengste aus den unterschiedlichsten Rassen kamen zum gewohnten ersten Körtermin ins Pferdezentrum Alsfeld, davon 23 zur Erstkörung und vier bereits gekörte Hengste zur Eintragung.

PonyhengstkörungHessischen Frühjahrskörung für Pony- und Spezialrassen sowie
Körung für Islandhengste und IPZV Jungpferde-Materialprüfung
am 7. März 2020 im Pferdezentrum Alsfeld

 

Zeitplan/aktualisiert am 04-03-2020 >>

 

Hengstliste/aktualisiert am 04-03-2020 >>

Insgesamt sechs Stuten haben in den vergangenen Jahren die geforderten Leistungen erreicht, die für die Verbandsprämie gleichermaßen gefordert sind wie für die Staatsprämie. Die Besitzer erhalten jeweils eine besondere Urkunde und Stallplakette. Die Auszeichnung wird in die Abstammungspapiere der Stute selbst und auch ihrer Nachkommen eingetragen.

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