ig stutenpreis 02 hecker

Am 19. Mai 2018 in Alsfeld steht unser „Stutenpreis 2015/18“ bereits zur Austragung an.  Haben Sie eine gute Nachwuchsstute aus dem Jahrgang 2015, die noch nicht angemeldet ist? Dann können Sie noch „quer einsteigen“ und schnell anmelden!

Auch in diesem Jahr wird der Stutenpreis der IG Reitpony Hessen neu ausgeschrieben, diesmal mit dem Titel „2018/2021“. Alle Züchter, die in 2018 ein gutes Stutfohlen haben, sind aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Mit 10 € Einsatz sind Sie dabei. Die aktuelle Ausschreibung ist nachfolgend zu finden.


Ausschreibung

Stutenpreis 2018/21 der IG Reitpony Hessen

  • Grundgedanke: In Anlehnung an den Zukunftspreis der IG Fjord und die „Futurity“ der Quarter Horse Association soll ein Anreiz für die Züchter geschaffen werden, die guten Stutfohlen aufzuziehen und in die Zucht zu nehmen. Langfristig soll so die Stutengrundlage der hessischen Reitponyzucht erweitert und verbessert werden.
  • Ablauf:  Der Züchter zahlt jedes Jahr für das teilnehmende Stutfohlen ab dem Jahr der Geburt bis zu dem Jahr, in dem es dreijährig wird, einen bestimmten Betrag in einen gemeinsamen Fond für den Hessischen Stutenpreis ein. Im Jahr der Eintragung, also dreijährig, wird ein Startgeld für den Stutenpreis fällig. Die Gewinnausschüttung erfolgt jährlich bei dem zentralen Stuteneintragungstermin in Alsfeld. Das Preisgeld wird gestaffelt an die Besitzer bzw. Züchter der ersten sechs Stuten ausgezahlt. Berücksichtigt werden dabei ausschließlich die Stuten, die für den Stutenpreis angemeldet sind und für die alle Beiträge komplett gezahlt wurden.
  • Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt sind alle im Jahr 2018 geborenen Stutfohlen der Rasse Deutsches Reitpony, die beim Verband der Pony- und Pferdezüchter Hessen e. V. registriert sind und die Voraussetzungen für das Stutbuch I (Hauptstutbuch) erfüllen.
  • Besondere Bestimmungen: Stuten können auch nachgemeldet werden. In diesem Fall sind die fehlenden Einsätze nachzuzahlen. Sollte eine Stute verkauft werden, so kann der neue Besitzer die Zahlungen fortführen oder der ehemalige Besitzer dies tun. Stuten, die nicht an dem zentralen Eintragungstermin in Alsfeld teilnehmen, werden bei der Gewinnausschüttung nicht berücksichtigt. Die für sie gezahlten Einsätze verfallen zugunsten der anderen Stuten. Das Gewinngeld wird an diejenige Person ausgezahlt, die auch das Nenn- und Startgeld eingezahlt hat. Dies kann der Züchter oder neue Besitzer der Stute sein. Pro Stute kann nur jeweils eine Person das Gewinngeld erhalten. 
  • Einsatz:   10 € in jedem Jahr, zusätzlich 10 € Startgeld bei der Eintragung. Alle Einsätze werden auf einem eigenen Konto der IG Reitpony Hessen verwaltet.
  • Fristen:   Angemeldet werden können die Stutfohlen, sobald sie registriert sind und einen Pass vom Hessischen Ponyverband haben. Nennungsschluss ist jeweils der 31.12. eines jeden Jahres.
  • Nennung:  Fotokopie der Eigentumsurkunde mit Anschrift des aktuellen Besitzers (per Post oder Mail), und erstem Einsatz von 10 Euro (per Überweisung oder bar, bitte Namen des Stutfohlens angeben) an:

IG Reitpony Hessen   

Angela Colell-Solle (Tel. 0152-21899312),  Breslauer Str. 27, 34289 Zierenberg
Mailadresse:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bankverbindung:  IG Reitpony Hessen
Raiffeisenbank Wolfhagen
IBAN: DE69 5206 3550 0031 8080 52   
BIC: GENODEF1WOH
Kto. 31808052 bei
BLZ  520 635 50

Diese Bedingungen werden mit Abgabe der Nennung anerkannt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

IG Reitpony Hessen, im März 2018




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